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Das Verwaltungsgericht Köln hat am Freitag, 13.11.2009, den Eilantrag der Deutschen Telekom AG gegen eine Regulierungsentscheidung der Bundesnetzagentur abgelehnt, mit dem sich die Deutsche Telekom gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Verpflichtung zur Errichtung sogenannter Schaltverteiler gewandt hatte (siehe bereits Hinweis auf das anhängige Gerichtsverfahren in BWGZ 14/2009). |
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